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„Offene Badekur“
nach § 23 SGB V Medizinische Vorsorgeleistung

Offene Badekuren gehören traditionell zu den beliebtesten Kurarten. Unsere Gäste erleben während ihres Aufenthaltes eine Kombination aus Baden, Entspannung und Krankengymnastik. Diese Anwendungen wirken sich gleichermaßen auf Körper, Geist und Seele aus und sollen Krankheiten vorbeugen, so dass diese gar nicht erst entstehen. Der auch als ambulante Vorsorgekur bezeichnete Aufenthalt kann bis zu drei Wochen andauern, den Kurort und damit Ihre Wunschklinik können Sie im Rahmen einer Badekur frei wählen.

Blick auf die Klinik Solequelle

Anwendungen mit Übernachtung
in oder außerhalb der Klinik Solequelle

Symbolbild Gesundheitskarte der Krankenkasse

Bewilligung durch die Krankenkasse aus medizinischen Gründen bei Schwächung der Gesundheit oder zur Verhütung von Krankheiten möglich

Symbolbild Krankenversicherung

Die Krankenversicherung (KV) trägt bei Bewilligung die Kosten für die ärztliche Behandlung in der Klinik Solequelle
und 90% aller Kurmittelkosten

Symbolbild Kosten

Ihre KV kann die übrigen Kosten für Unterkunft und Verpflegung in der Klinik Solequelle sowie Fahrtkosten und Kurtaxe pauschal mit bis zu 13,00 € pro Kurtag bezuschussen