„Offene Badekur“
nach § 23 SGB V Medizinische Vorsorgeleistung
Offene Badekuren gehören traditionell zu den beliebtesten Kurarten. Unsere Gäste erleben während ihres Aufenthaltes eine Kombination aus Baden, Entspannung und Krankengymnastik. Diese Anwendungen wirken sich gleichermaßen auf Körper, Geist und Seele aus und sollen Krankheiten vorbeugen, so dass diese gar nicht erst entstehen. Der auch als ambulante Vorsorgekur bezeichnete Aufenthalt kann bis zu drei Wochen andauern, den Kurort und damit Ihre Wunschklinik können Sie im Rahmen einer Badekur frei wählen.