Anschlussheilbehandlung (AHB) / Anschlussrehabilitation (AR)
Erneut die größtmögliche Selbstständigkeit für Beruf und Alltag erreichen
Sie benötigen nach einem Aufenthalt in einem Akutkrankenhaus eine Anschlussbehandlung in einer orthopädischen Rehabilitationsklinik?
Sind Sie noch erwerbstätig, erhalten Sie i. d. Regel über Ihre Rentenversicherung eine Anschlussheilbehandlung (AHB). Stehen Sie nicht mehr im Erwerbsleben ist Ihre Krankenkasse für eine Anschlussrehabilitation (AR) zuständig. Die Beantragung und Kostenklärung erfolgt im Krankenhaus mit Unterstützung des dortigen Sozialdienstes. Sie haben die Möglichkeit in Ihrem Antrag im Rahmen Ihres Wunsch- und Wahlrechtes unsere Klinik Solequelle im Kurort Bad Westernkotten vorzuschlagen.
Wir freuen uns auf Sie!